Energieberatung  - Ariane Czeranna

1.Möglicher Ablauf einer Energieberatung


Schreiben Sie mir Ihr Anliegen per E-Mail oder rufen Sie mich an.

Wir können im Anschluss einen Vor-Ort -Termin vereinbaren und alle Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch klären.

Sie erhalten von mir eine Checkliste, in der der aktuelle Gebäudebestand festgehalten und dokumentiert wird.

Welche weiteren Unterlagen beispielsweise für die Erstellung eines Energieausweises erforderlich sind, werde ich Ihnen vor Ort erläutern.

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot für die gewünschten Leistungen.

Falls ich telefonisch nicht erreichbar sein sollte, schreiben Sie mir einfach eine E-Mail. Ich antworte umgehend !


2.Energieausweise:


2.1 Wann benötige ich einen Energieausweis?


Grundsätzlich müssen Hausbesitzer einen Energieausweis erstellen lassen, wenn das Haus vermietet oder verkauft werden soll. Auch bei einer Sanierung muss unter Umständen ein Energieausweis ausgestellt werden, und zwar immer dann, wenn im Zuge der Sanierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Hauses erfolgt. In diesem Fall ist ein Bedarfsausweis Pflicht.


2.2. Welche Art von Energieausweise gibt es? Und welche Vorteile habe ich durch welchen Ausweis?


Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet. Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt. Hier werden die letzten drei Heizperioden berücksichtigt.

Der Verbrauchsausweis ist im Unterschied zum Bedarfsausweis zwar preislich günstiger aber wesentlich weniger aussagekräftig, denn er weist nur die tatsächlich verbrauchte Energiemenge eines Gebäudes durch Heizung und Warmwasser aus.

Der Nachteil besteht darin, dass die ermittelten Werte stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner abhängen. Dazu kommt: Der Verbrauchsausweis trifft keine Aussagen über den Zustand des Gebäudes und damit auch nicht über ein mögliches Potenzial für Verbesserungen.



2.3 Welchen Energieausweis benötige ich?


Wahlfreiheit: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis:


Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit beim Energieausweis. Ob Sie als Hausbesitzer einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis in Auftrag geben, bleibt Ihnen überlassen.

Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt, unabhängig vom Baujahr, ebenfalls Wahlfreiheit. 


Bedarfsorientierter Ausweis


Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch eine Sanierung auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsweis.


Kein Energieausweis:


Für denkmalgeschützte Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden.






  BAFA-FÖRDERUNG

Gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht die Möglichkeit einer Förderung von Einzelmaßnahmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Hier erhalten Sie nach Durchführung der Maßnahme einen Investitionskostenzuschuss.

Mehr

KFW-EFFIZIENZHAUS

Gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es bei einer Komplettsanierung zu einem kfw-Effizienzhaus die Möglichkeit ein zinsgünstiges Darlehen und attraktiven Tilgungszuschuss zu erhalten.
Sprechen Sie noch heute mit Ihrem Bankberater.

Mehr

 Vereinbaren Sie einen Termin

Kontakt