Energieberatung  - Ariane Czeranna

1.Förderungen


Es ist gar nicht so leicht im Angebot der Förderungen den Durchblick und die Übersicht zu behalten.

Spielen Sie mit dem Gedanken nur einzelne Maßnahmen umzusetzen?

Oder möchten Sie Ihre komplette Immobilie sanieren?

Haben Sie vor ein neues Projekt ins Leben zu rufen ?

Für jedes Vorhaben gibt es garantiert das richtige Maßnahmenpaket.


2.Sanierungsvorhaben:


2.1 Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. Anlagentechnik:


Hier ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle zuständig).

Die Beantragung erfolgt zunächst über einen gelisteten Effizienz-Experten.

Wichtig ist, dass vorher keine Beauftragung von Firmen erfolgen darf.

Ist der Antrag gestellt, können Sie mit der Maßnahme beginnen. In einigen Wochen erhalten Sie bzw. Ihr Effizienz-Experte dann postalisch einen Zuwendungsbescheid über die bewilligte Investitionssumme.

Ist Ihr Projekt fertiggestellt , so wird ein Verwendungsnachweis eingereicht.

Alle  Rechnungen werden im Abschluss des Verfahrens im BAFA-Portal von Ihnen oder Ihrem Effizienz-Experten hochgeladen.

Erst nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie postalisch Ihren Auszahlungsbescheid und die Fördersumme überwiesen.


Die Höhe der Förderung können Sie über die Förderseite des BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle)

in Erfahrung bringen. 


Zu den Förderungen von Wohngebäuden

Zu den Förderungen von Nichtwohngebäuden


2.2. Komplettsanierung im Programm 261-Wohngebäude bzw. Programm 263- Nichtwohngebäude


Die Komplettsanierung regelt die kfw-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Hierzu nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrer Hausbank auf.

Diese wird Sie über die aktuellen Zinssätze informieren können und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie von den aktuell attraktiven Zinskonditionen am Besten profitieren können.

Je besser der Effizienzhausstandard, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus.


2.3 EE-Klasse


Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

Planen Sie Ihr Objekt später zum größten Teil mit regenerativen Energien zu beheizen, so steigt Ihre mögliche Darlehenssumme

von 120.000 €/je Wohneinheit auf 150.000 €/je Wohneinheit.

Auch der mögliche Tilgungszuschuss bemisst sich anhand der Höhe der Darlehenssumme und fällt somit höher aus.


2.4 Worst Performing Building-Bonus


Der WPB ist ein Bonus, der im Rahmen der BEG-Förderung für die Effizienzhäuser 70 EE, 55 und 40 gewährt wird. Gebäude, die aufgrund ihres energetischen Sanierungsstandes zu den schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestandes gehören, können diesen Bonus in Anspruch nehmen.

Beim Bedarfs- oder Verbrauchsausweis entspricht dies der Effizienzklasse H. Sollte der Energieausweis vor 2014 ausgestellt worden sein, muss der Endenergiewert bei mindestens 250 kWh/(m2*a) liegen. Das Gültigkeitsdatum des Ausweises sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung des Worst-Performing-Building-Bonus nicht überschritten sein.


Sie werden also als Eigentümer von Gebäuden der Effizienzklasse H bei einer Sanierung auf mindestens ein

Effizienzhaus-Niveau 70 belohnt und erhalten einen Bonus von 10 % mehr Tilgungsszuschuss.


2.5 Sanierungsprogramme 261 -Wohngebäude und 263- Nichtwohngebäude


Hier geht es zum Sanierungsprogramm 261 für Wohngebäude

Hier geht es zum Sanierungsprogramm 263 für Nichtwohngebäude



2.6 Baubegleitung


Wünschen Sie eine Baubegleitung der Maßnahmen an Ihrem Projekt?

Die Kosten für die energetische Bilanzierung und Baubegleitung durch einen gelisteten Effizienzexperten fördert die kfw-Bank mit einem zusätzlichen Kredit­betrag und Tilgungszuschuss (zu 50 %)


2.7 Neubau KFN-Klimafreundlicher Neubau Programm 297/298


Klimafreundliches Wohngebäude


Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.


Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG


Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat, und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.


Hinweis: Das Erfüllung eines Nachhaltigkeitszertifikates erfolgt durch externe Stellen (z.B DGNB etc.)


Hier geht es zu den Förderbedingungen von Neubauten Programm 297/298




  BAFA-FÖRDERUNG

Gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht die Möglichkeit einer Förderung von Einzelmaßnahmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Hier erhalten Sie nach Durchführung der Maßnahme einen Investitionskostenzuschuss.

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KFW-EFFIZIENZHAUS

Gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es bei einer Komplettsanierung zu einem kfw-Effizienzhaus die Möglichkeit ein zinsgünstiges Darlehen und attraktiven Tilgungszuschuss zu erhalten.
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